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Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen in NRW: Was bedeutet die aktuelle Kürzung der Fördermittel für dich?

  • Alles Wichtige zur aktuellen Situation der Kinderwunschbehandlungen in Nordrhein-Westfalen (NRW).
  • Welche Auswirkungen hat die Kürzung der Fördermittel auf verheiratete und heterosexuelle Paare, welche Optionen hast du als Singlefrau oder lesbisches Paar und kannst du möglicherweise trotzdem Unterstützung finden.

Die aktuelle Lage in NRW: Keine Förderung mehr für Kinderwunschbehandlungen

Wenn du in Nordrhein-Westfalen lebst und dich darauf verlassen hast, dass du im Rahmen deiner Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützt wirst, dann wird dich die aktuelle Nachricht nicht gerade erfreuen. Seit 2019 gab es in NRW eine finanzielle Förderung für Kinderwunschbehandlungen, die zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte vom Land NRW getragen wurde. Diese Unterstützung galt ausschließlich für verheiratete und heterosexuelle Paare. Leider wurde diese Förderung mit dem Verabschieden des Bundeshaushaltes für 2024 stark reduziert, und eine weitere Reduzierung für 2025 wurde bereits angekündigt.

Was bedeutet das konkret für dich?

Wenn du verheiratet bist oder in einer festen heterosexuellen Partnerschaft lebst, hat sich die Situation jetzt deutlich verschärft. Die Förderung für Kinderwunschbehandlungen wird nicht mehr fortgesetzt, und auch das entsprechende Antragsportal wird geschlossen. Falls du bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten hast, kannst du deinen Antrag noch bis zum Ende des Bewilligungszeitraums stellen. Neue Anträge werden jedoch nicht mehr bearbeitet.

Was ist mit Singlefrauen und lesbischen Paaren?

Für Singlefrauen und lesbische Paare gab es in NRW bisher leider ohnehin keine Unterstützung. Die Fördermittel waren ausschließlich für verheiratete und heterosexuelle Paare gedacht. Das bedeutet, dass du als Singlefrau oder lesbisches Paar andere Wege finden musstest und weiterhin musst, um die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung zu stemmen.

Welche Optionen hast du als Singlefrau oder lesbisches Paar?

  • Eigenfinanzierung: Du kannst die Kosten für die Behandlung aus eigener Tasche zahlen. Hier solltest du dir frühzeitig einen Finanzierungsplan aufstellen und überlegen, ob es sinnvoll ist, mögliche Rücklagen zu nutzen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Du hast die Möglichkeit, die Kosten für die Kinderwunschbehandlung steuerlich geltend zu machen. Der Betrag, den du absetzen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich deines Einkommens und der Höhe der Behandlungskosten. Lass dich da am besten von einer Expertin beraten.
  • Ratenzahlung und Kreditoptionen: Einige Kliniken bieten die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu zahlen. Alternativ könntest du einen speziellen Kinderwunschkredit für medizinische Behandlungen in Betracht ziehen.
    • Eine spezielle Option, die dir dabei helfen könnte, ist FertiCredit. Diese Plattform bietet maßgeschneiderte Kredite speziell für Kinderwunschbehandlungen an. Diese Kredite sind auf die Bedürfnisse von Paaren und Einzelpersonen zugeschnitten, die eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen möchten. Für mehr Informationen und eine persönliche Beratung klicke einfach mal auf FertiCredit und lass dir erklären, wie sie dich bei der Finanzierung deiner Behandlung unterstützen können.

Was kannst du tun? Wenn du betroffen bist und Hilfe benötigst, informiere dich über alle verfügbaren Optionen. Auch wenn die Förderung in NRW eingestellt wurde, gibt es möglicherweise andere Wege und Möglichkeiten, die dir weiterhelfen können.

Bleib dran, und schau regelmäßig auf relevanten Websiten deines Bundeslandes vorbei, um aktuelle Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.


Weiterführende Informationen:

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